Sozialforum Erfurt 2005 / Konferenz 3
Menschenrechte und politische Teilhabe
1. Redebeitrag: Das Menschenbild des Neoliberalismus und die Rolle des Kampfs um die Menschenrechte für die gesellschaftliche Entwicklung
Der Begriff des Neoliberalismus wurde in den 30 Jahren geprägt und betont die grundsätzliche Überlegenheit des Marktes gegenüber allen staatlichen Eingriffen. Neoliberale Politik zielt auf den ungehinderten und unverfälschten Wettbewerb und die Allmacht des Marktes. Die Rolle des Staats soll sich darauf beschränken, mithilfe von Deregulierung, Privatisierung und der Aufkündigung des sozialen Konsenses die notwendigen Anpassungsprozesse durchzusetzen. Dazu gehören auch der Aufbau eines starken Repressionsapparats nach innen, die Abschottung der Außengrenzen und eine zunehmende Militarisierung.
Neoliberalismus ist nicht nur ein Wirtschaftsprogramm, dahinter stehen auch ein gesellschaftliches Konzept und ein Menschenbild. Das neoliberale Gesellschaftsbild kennt keine soziale Verantwortung, nur die Eigenverantwortung. Der Mensch wird bewertet, und zwar danach, ob er sich am Markt behaupten kann oder nicht. Das Konzept der Gleichheit aller Menschen und soziale, politische, kulturelle Rechte haben hier keinen Platz. Eliten, die sich als Leistungsträger der neoliberalen Gesellschaft sehen, behaupten für sich einen autoritären Führungsanspruch.
Dem gegenüber sind die Rückeroberung und der Ausbau von Menschenrechten im umfassenden Sinn ein zentraler strategischer Ansatzpunkt für eine fortschrittliche Gesellschaftsalternative. Der Kampf um die Menschenrechte hat stets eine zentrale Rolle für positive Gesellschaftsentwicklung gespielt.
2. Redebeitrag: Migration Partizipation
Der 11. September, die darauf folgenden internationalen Entwicklungen, die imperialistischen Angriffe in Afghanistan und Irak und der zweite große Anschlag in Madrid, haben neben weltpolitische Auswirkungen, auch dem Integrationsprozess in den europäischen Ländern einen schweren Schlag versetzt. Der Mord in Holland setzte dem noch eins drauf und jetzt werden alle Diskussionen auf Sicherheitsprobleme reduziert.
In der deutschen Öffentlichkeit wird dieser Prozess wahrgenommen als: Gastarbeiter sind gegangen, Muslime sind gekommen.
Fundamentalistische und reaktionäre Kräfte beider Seiten sehen in dieser Phase eine Chance, ihre spalterische Politik zu verstärken. Diesem entschieden entgegen zu treten erfordert ein gemeinsames Vorgehen, das nicht zu vernachlässigen und nicht als Solidarität mit dem Anderen zu verstehen ist, sondern als Notwendigkeit und selbstverständliche Bedingung des Gemeinsamseins.
3. Redebeitrag: Das Recht zu gehen, zu kommen und zu bleiben
Neben zunehmender Mobilität des Kapitals hat die Globalisierung auch eine zunehmende Mobilität von Menschen zur Folge. Das Recht der Menschen zu wandern wird aber im Gegensatz zu dem des Kapitals starken Restriktionen unterworfen.
Migrationsregime agieren nicht human oder sozial, sondern ihr Interesse liegt im Einsatz des Menschen als Arbeitskraft. Das hat zwei Folgen: MigrantInnen können oft nur unter schwierigsten Bedingungen migrieren, sind Überausbeutung unterworfen, müssen sich in illegalisierte Arbeitsverhältnisse begeben, sollen möglichst nur nach Bedarf eingesetzt werden und bei Nichtbedarf wieder gehen. Zum anderen wird Fluchtmigration zunehmend schwerer gemacht. Die Festung Europa verlagert ihre Grenzen immer weiter nach draußen, errichtet Auffanglager schon in den Herkunftsländern. Nach innen agiert sie gegen Flüchtlinge, in dem sie ihnen fundamentale Rechte beschneidet, dies schlägt sich in der BRD z.B. in der Residenzpflicht nieder.
Aber auch Gegenbewegungen sind zu vernehmen: Zukunftsweisend können die Debatten über die Autonomie der Migration sein, die den Willen des Subjekts stärker in den Mittelpunkt rücken. Weiterhin vernetzen sich Migrantenorganisationen immer mehr, agieren länder- und kontinentübergreifend. Auch das Erkennen gemeinsamer Lagen durch die Ausbreitung prekären Lebens und Arbeitens im Neoliberalismus birgt Potenziale für die Bildung neuer Allianzen.
4. Redebeitrag: Soziale Rechte als Persönlichkeitsrechte
Der Abbau des Sozialstaats drängt zahlreiche Menschen in Armut. Dabei werden zunehmend Menschenrechte in Frage gestellt, die bislang noch vom Grundgesetz geschützt sind wie das Recht auf freie Berufswahl, auf Wohnen, Bildung und Ausbildung, auf angemessene Absicherung bei Erwerbslosigkeit, Alter und Krankheit. Der Arbeitszwang wird wieder eingeführt. Phantasien wie die um eine elektronische Fußfessel sind ein Anschlag auf die Unversehrtheit der Person. Mit den BezieherInnen von ALG II vergrößert sich das Heer der Menschen, die zu Bürgern zweiter Klasse gestempelt werden.
Ihre Deklassierung macht die Menschen mutlos, den Kampf um ihre Rechte schwerer. Der Kampf um die Gleichheit der Menschen steht wieder auf der Tagesordnung. Wege zu neuem Handeln müssen gefunden werden, die den Betroffenen Mut machen. Dabei ist der Kampf um soziale Rechte untrennbar mit dem Kampf für politische und Persönlichkeitsrechte verbunden.
An alle RednerInnen stellen sich die Fragen:
- Wie lauten unsere Forderungen?
- Wie kann Einheit praktisch hergestellt werden?
- Was stellen sich dabei für Anforderungen an die Akteure?
Die RednerInnen sollen ihre Antworten und ihren Ansatz auf diese Fragen darstellen.