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Medienpartnerschaft mit:


Sozialforum Erfurt 2005 / Konferenz 1

Zeitpunkt: 23. Juli 2005 von 11.00 – 13.30 Uhr

Ablauf:

Statements:

  • Frank Bsirske, Vorsitzender ver.di
  • Prof. Dr. Ursula Schumm-Garling, Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Ronald Lutz, FH Erfurt
  • (die verbindliche Zusage einer weiteren Referentin wird in Kürze erwartet).


Diskussion

Zum Thema:

Neue Konzepte zum Abbau der Arbeitslosigkeit benötigt die Gesellschaft. Doch zu den Standardforderungen aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft gehören weiter untaugliche Mittel wie die Erhöhung der Arbeitszeit, unfreiwillige Teilzeitarbeit, die Senkung der Einkommen und eine weitere Deregulierung der Arbeitsverhältnisse.

Mit den Hartz IV-Gesetzen haben sich die Bedingungen für arbeitslose Menschen verschlechtert. Frauen werden wieder auf das Einkommen ihres Mannes verwiesen. Neue  Arbeitsverhältnisse werden nicht kommen. Bei ihrer Suche nach einem festen Arbeitsplatz werden die Betroffenen entwürdigenden Verfahren unterzogen, in Billigarbeitsverhältnisse abgedrängt, erhalten eine Entlohnung, mit dem ein unseren Verhältnissen entsprechender Lebensstandard nicht aufrecht erhalten  werden kann. Hartz IV schafft wachsende Armut in einem reichen Land.

Mögliche Alternativen
Um die Würde der betroffenen Menschen zu wahren und um unsere Gesellschaft zu befähigen, dringend erforderliche Aufgaben zu lösen, muss nach neuen Methoden bei der Schaffung regulärer Arbeitsverhältnisse gesucht werden. Es gibt kein Patentrezept. Aber der Markt alleine wird es nicht richten. Im Vordergrund müssen eine beschäftigungsfördernde Wirtschafts-, Struktur-, Finanz- und Geldpolitik stehen. In diesem Zusammenhang sind auch Zeiten für Bildung und Weiterbildung in lebensphasenorientierten Einkommens- und -Sicherungssystemen zu berücksichtigen, Kindererziehung und Hausarbeit sind neu zu bewerten und für definierte Zeiträume finanziell abzugelten.
Gleichstellungspolitik darf nicht „wegen nun wichtigerer Probleme“ zurück gestellt werden, sondern muss als Teil der Lösung verstanden werden!

Öffentliche Zukunftsinvestitionen und Beschäftigungsförderung
In Zeiten anhaltender Wachstumsschwäche, besonders auf dem Binnenmarkt, muss der Staat die Verantwortung für mehr und bessere Arbeitsplätze übernehmen. Das ginge mit öffentlichen Investitionsprogrammen, gezieltem Wachstum des ÖBS, verstärkter Beschäftigungsförderung und Arbeitszeitverkürzung.
Der drastische Abbau öffentlicher Dienstleistungen muss endlich gestoppt werden und Qualität und Quantität beispielsweise im Gesundheits-, Sozial-, Pflege-, Kinderbetreuungs- und Bildungsbereich wesentlich verbessert werden. Dabei muss es nicht allein um Arbeitsplätze im klassischen öffentlichen Dienst gehen. Auch genossenschaftliche oder Beschäftigung in anderen selbstverwalteten Einrichtungen, etwa Vereinen oder Stiftungen, können mit öffentlichen Mitteln finanziert und von der Gesellschaft kontrolliert werden.
Vor allem die Kommunen brauchen mehr Mittel für Zukunftsinvestitionen. Durch die wegbrechenden Steuereinnahmen mussten sie ihre Investitionen und Ausgaben für soziale und kulturelle Einrichtungen immer weiter zurückschrauben. Der Ausbau von Tageseinrichtungen für Kinder, von sozialen und kulturellen Dienstleistungen, des ÖPNV und mehr Ausgaben für eine gesunde Umwelt erschließen neue Beschäftigungsfelder und verbessern die Arbeits- und Lebensbedingungen für alle.

Unter dem ÖBS verstehen wir  einen wirklich neuen Sektor, mit neuen Aufgaben, neuer gesellschaftlicher Umverteilung und neuen gesellschaftlichen Strukturen. Dieser Sektor soll folgenden Anforderungen genügen:

  • Er soll einen sozialen, kulturellen oder ökologischen Beitrag zum Umbau der Gesellschaft leisten,
  • die soziale Spaltung überwinden helfen und sich auf Schwerpunkte konzentrieren, in denen brennende Probleme sichtbar werden,
  • basisdemokratische Strukturen in lokalen Zusammenhängen entwickeln und mit dem ehrenamtlichen Engagement zusammenwirken,
  • demokratisch organisiert sein und sich öffentlicher Diskussion und Kontrolle stellen,
  • tariflich vereinbarte Löhne und Arbeitsbedingungen anbieten und die Mitbestimmung der Beschäftigten sichern.

Dieser Sektor zwischen Staat und Markt soll sich an längerfristigen gesellschaftlichen Bedürfnissen orientieren. Seine gesellschaftliche Funktion muss stärker betont werden als seine Beschäftigungseffekte.

Im Zentrum der Konferenz sollen deshalb Überlegungen stehen, in welchen Bereichen Zukunftsinvestitionen notwendig und sinnvoll sind, in welcher Form sie erbracht werden können, wie sie finanziert und besser propagiert werden können.

Soziale Grundsicherung
Alle hier lebenden Menschen sollen das Recht auf ein Leben in Würde jenseits von Armut haben. Sie sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, unabhängig davon, ob sie ihren Unterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten können oder nicht. Deshalb soll schließlich untersucht werden, ob eine bedarfsorientierte Mindestsicherung bzw. eine soziale Grundsicherung oder ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Abwendung der sich ausbreitenden Armut sinnvoll ist und wie diese finanziert werden kann.

Mindesteinkommen
Mehr als zehn Prozent aller Vollzeitbeschäftigten müssen sich in Deutschland mit einem Arbeitsentgelt abfinden, dass unterhalb der Armutsgrenze liegt. Der Druck auf die Arbeitseinkommen hat sich durch Hartz IV weiter erhöht. Ein gesetzlicher Mindestlohn, wie er in vergleichbaren westeuropäischen Ländern existiert, könnte ein weiteres Abgleiten verhindern helfen. Ein gesetzlicher Mindestlohn soll deshalb ein weiterer Beratungsgegenstand auf der Konferenz sein.

1.6.2005
SiD-TK1: Arbeitswelt & Menschenwürde